Im Bauwesen werden die Begriffe Betonkosmetik und Betonsanierung häufig verwechselt oder synonym verwendet. Für Architekten, Bauleiter und Eigentümer ist eine klare Unterscheidung jedoch entscheidend, um Baumängel technisch korrekt und wirtschaftlich zu beheben.
Betonkosmetik: Der Fokus auf das visuelle Erscheinungsbild
Betonkosmetik bezeichnet die optische Veredelung, Korrektur und Homogenisierung von Betonoberflächen – insbesondere im Bereich des Sichtbetons (Sichtbetonklassen SBK 1 bis SBK 4 nach SIA-Merkblatt 2005). Typische Aufgaben der Betonkosmetik sind das Schliessen unschöner Lunker, das Ausgleichen von Farbunterschieden, das Retuschieren von Schalungsfehlern oder die Beseitigung von Rostfahnen.
Betonsanierung: Wenn die Tragfähigkeit und Bewehrung betroffen sind
Die Betonsanierung nach SIA 262 greift dann, wenn die Dauerhaftigkeit oder Tragfähigkeit des Bauteils gefährdet ist. Dies ist der Fall bei tiefgehenden Abplatzungen, fortgeschrittener Karbonatisierung, unzureichender Betondeckung oder korrodierenden Bewehrungseisen.
Wann reicht Kosmetik und wann ist eine Sanierung zwingend?
Liegt ein rein optischer Mangel vor (z. B. ungleichmässige Pigmentierung oder oberflächliche Lunker), ist Betonkosmetik das Mittel der Wahl. Sind jedoch Bewehrungseisen freiliegend oder strukturelle Risse vorhanden, muss vor der kosmetischen Retusche eine statisch wirksame Instandsetzung erfolgen.
